Staubbelastung und Staubzusammensetzung an Arbeitsplätzen der landwirtschaftlichen Produktion und daraus abzuleitende Belastungsgrenzen und Staubschutzmaßnahmen

Autor/innen

  • Wilhelm Batel

Abstract

Schadstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gelangen im wesentlichen über den Respirationstrakt und die Haut in den Körper. Die dadurch verursachten Wirkungen überspannen den Bereich von der Belästigung über die Beeinträchtigung bis zur Erkrankung. Unter solchen Bedingungen hat der Arbeitgeber nach den bestehenden rechtlichen Bestimmungen dafür zu sorgen, daß die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Sinngemäße Auflagen gelten für den Hersteller von Maschinen. Dabei ist von gesicherten Erkenntnissen auszugehen, die man für luftfremde Stoffe u.a. in den MAK-Listen findet. Ziel dieser Arbeit ist abzuschätzen, ob in der Landwirtschaft Gefährdungen durch Staub möglich sind. Zu diesem Zweck ist neben den Belastungskollektiven die Staubzusammensetzung zu ermitteln. Sieht man von Pflanzenbehandlungsmitteln ab, so können nach der derzeitigen MAK-Liste Gefährdungen durch quarzhaltigen Feinstaub und inerten Feinstaub über 8 mg/m3 auftreten. Solche Bedingungen können nach den Untersuchungen beim Bearbeiten trockener Böden und beim Mähdreschen mit größeren Schnittbreiten vorliegen. Dies bedingt Staubschutzmaßnahmen wie z.B. die dichte Fahrerkabine oder personengetragene Mittel.

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Veröffentlicht

2013-04-04

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Rubrik

Artikel