Investitionsbedarf für Legehennenställe
Abstract
Die Käfighaltung von Legehennen in Batterien steht seit geraumer Zeit in der Diskussion. Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen wurden deshalb in einer EU-Richtlinie vom 19.06.1999 neu erlassen. Diese Richtlinie soll jetzt durch die "Legehennenverordnung" in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Verordnung wird den derzeitigen Stand der Forschung sowie Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen und neben der Käfighaltung auch andere Haltungsformen umfassen. Neben Aussagen zum Tierschutz werden aber auch Ergebnisse zur Produktqualität, zu Umweltaspekten, zum Management, zur Arbeitsqualität und zur Wirtschaftlichkeit erwartet. Die Produktionskosten werden durch die festen Kosten, die variablen Kosten, den Arbeitsaufwand und die Leistung beeinflusst. Die festen Kosten werden durch die Gebäudekosten bestimmt. Sie werden entscheidend durch die Baukosten und die Nutzungsdauer der Anlage verursacht. Die Höhe der erforderlichen Investitionsausgaben für Stall-Neubauten wurden im Institut für Betriebstechnik und Bauforschung der FAL im Rahmen des KTBL-Arbeitsprogrammes "Kalkulationsunterlagen 1998" untersucht. Neben Baukostenermittlungen für Stallanlagen mit Käfighaltung wurden auch Gebäude und bauliche Anlagen für Bodenhaltung und Volierenhaltung durchgeführt. Der Investitionsbedarf pro Legehennenplatz reicht bei den 15 untersuchten Lösungen von 50 bis 162 DM. Die Käfighaltung ist nach dieser Untersuchung kostengünstiger als die Volierenhaltung und die Bodenhaltung.