Sicherheitsgerechtes Gestalten von Maschinen unter besonderer Berücksichtigung des ?EURz Gesetzes über technische Arbeitsmittel"
Abstract
Auf Grund des ?EURzGesetzes über technische Arbeitsmittel" dürfen ab 1. 12. 1968 nur noch sicherheitstechnisch einwandfrei ausgebildete Maschinen auf den Markt gebracht werden. Die Kenntnis der "einschlägigen Vorschriften ist dadurch für einen großen Personenkreis unumgänglich erforderlich geworden. Technische Arbeitsmittel müssen so beschaffen sein, daß Benutzer oder Dritte gegen Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit geschützt sind. - Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte spielen bei der sicherheitstechnischen Gestaltung von Arbeitsmitteln eine Rolle. Es ist daher nötig, die Gefahrenmöglichkeiten an Maschinen zu erkennen. Hierbei lassen sich die ?EURzKonstruktionsprinzipien" nach Möhler anwenden.